Anwaltszwang im Zivilverfahren erst ab 25.000 €

Im Mai 2019 besuchte mich ein Bekannter und fragte mich auf Grund einer Mahnung des Finanzamts, warum er 7.068 € Steuern zahlen müsse. Ich antwortete ihm, dass ich hierzu die Steuerbescheide benötige. Er zeigt mir dann etwas später seinen Steuerordner. Dieser enthält jedoch nicht die benötigten Bescheide, Darauf hin vereinbarten wir einen Besprechungstermin beim Steuerberater. Er übergab mir dann diese. Dabei stellte ich fest, dass der Fälligkeitstermin überschritten war. Auf meine Vorhaltungen , warum er keinen Einspruch eingelegt habe, erwiderte er , es hätten Bescheinigungen gefehlt. Die Bescheide könnten dann noch geändert werden. Diese Auskunft war jedoch falsch, wie sich später herausstellte. Daraufhin forderte ich den Steuerberater im März 2020 auf, wegen schuldhaftem Verhalten die Steuerschuld zu ersetzen. Da der Steuerberater nicht regierte, nahm ich anwaltliche Hilfe in Anspruch. Trotz eines eindeutigen Urteils des Bundesfinanzhofs lehnten es 2 Anwälte ab, wegen unsicherer? Rechtslage Klage zu erheben. Erst ein dritter Anwalt erklärte sich kurz vor Ende der Verjährungsfrist bereit, Klage zu erheben. Sobald hierzu ein Urteil vorliegt, beabsichtige ich, wegen des rechtswidrigen Verhaltens der zuvor beauftragten Anwälte eine Petition zu starten. Hierzu benötige ich eine größere Anzahl Mitstreiter. Zudem werde ich dann die Petition ausführlich mit allen Einzelheiten und Namensnennung begründen.